AGB

A) GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der KDM – Kontor Digital Media GmbH & Co. KG, Holstentwiete 15, 22763 Hamburg („KDM“) und Vertragspartnern im unternehmerischen Bereich („Kunde“), gleich ob Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Sämtliche Angebote von KDM sind freibleibend, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung. Erteilt der Kunde auf der Grundlage eines Angebots einen Auftrag an KDM, so gilt dies als neues Angebot, welches erst mit der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch KDM angenommen wird.

Liefertermine und -fristen sind, sollen sie als „verbindlich“ vereinbart werden, also solche oder mit gleichbedeutender Bezeichnung („fest“, „fix“ o.ä.) in Textform zu versehen. Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB sind maßgeblich für den Inhalt des Vertrages zwischen Kunde und KDM.

B) LEISTUNGEN

Leistungen von KDM können sein: Kommunikationsberatung und -design, Werbeschaltung und / oder -mittlung (on- und offline), Fotodesign, Produktdesign, Hosting sowie weitere Dienst- und Werkleistungen auf dem Gebiet der Werbung.

Bei Werbeschaltung und / oder -mittlung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Werbeträger insoweit zusätzlich, als sie diesen AGB nicht widersprechen.

KDM ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der übertragenen Arbeiten zu beauftragen. Die Übergabe sog. „offener Dateien“ ist, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, nicht geschuldet.

Leistungen von KDM gelten mit ausdrücklicher oder konkludenter Abnahme durch den Kunden, bei Kommunikations- und / oder Produktdesign mit Ablieferung der Entwürfe, bei Werbeschaltung und / oder -mittlung mit Übermittlung der Werbemittel an den Werbeträger, bei Fotodesign mit Ablieferung der Fotos als erbracht.

Eine Nutzung von Präsentationen, Skripten oder Dokumenten, gleich welcher Art, ist nur mit vorheriger Zustimmung von KDM (schriftlich oder per E-Mail) gestattet.

C) MITWIRKUNGSPFLICHTEN

Der Kunde verpflichtet sich, KDM sämtliche in seinem Kenntnisbereich liegenden Informationen zu verschaffen und Genehmigungen zu erteilen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch KDM erforderlich sind.

Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: allgemeine Unternehmensinformationen, detailliertes Briefing für die jeweiligen Aufträge, Werbemittel, Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern, Mitteilung von Fristen, sobald diese bekannt sind.

A) LEISTUNGEN

Sämtliche Leistungen (insbesondere Präsentationen und Mehraufwand) von KDM sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, mindestens mit einem Stundensatz in Höhe von EUR 100,- netto zu vergüten. Bei Werbeschaltung erhält KDM 100%, bei Werbemittlung 15% des Nettolistenpreises (ohne Abzüge) des Werbeträgers.

Soweit feste Honorare vereinbart sind oder Arbeiten die (voraussichtliche) Dauer von 1 Monat überschreiten, sind 50% der Gesamtvergütung einen Monat nach Vertragsschluss und 50% nach Fertigstellung (Abnahmefähigkeit) der Arbeiten zur Zahlung fällig.

KDM ist im Falle von Werbeschaltung und / oder -mittlung berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe bis zu 100% der (voraussichtlichen) Kosten der Werbeschaltung und / oder -mittlung zu verlangen.

Bei der Überschreitung von Kostenvoranschlägen von mehr als 20% erfolgt eine Mitteilung an den Kunden.

Nutzungsrechte an den von KDM erstellten Arbeiten sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, gesondert zu vergüten (siehe auch unter „Urheber- und Nutzungsrechte“).

Bei Werbeschaltung und / oder -mittlung sind die für den Tag der Werbung gültigen Listenpreise der Werbeträger maßgeblich. Bei Werbemittlung beauftragt KDM die Werbeträger im Auftrag und auf Rechnung des Kunden.

Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

B) SONDERLEISTUNGEN / NEBENKOSTEN / AUSLAGEN

Sonderleistungen und Nebenkosten wie z.B. die Bearbeitung von abnahmefähigen Werbemitteln oder Fotografien oder deren Nachbearbeitung, die Drucküberwachung, Mehraufwand aufgrund geänderter Briefings (Autorenkorrekturen) o.ä. berechnet KDM in Höhe von EUR 100,- netto pro Stunde.

Verbrauchsmaterialien und Kosten für technische Ausarbeitungen berechnet KDM nach dem tatsächlichen Aufwand.

Für die Übergabe offener Dateien ist ein Aufschlag in Höhe von 100% der Auftragssumme (fest oder stundenweise) inkl. der ggf. darüber hinaus zu vergütenden Arbeitsstunden zur Zahlung fällig.
Fahrt- und Reisekosten, inklusive Kosten der erforderlichen Versicherungen hierfür, werden im üblichen Umfang berechnet. Bei der Nutzung eines PKW wird hierbei der Durchschnitt eines Mittelklasse-PKW mit Abschreibung, gemäß der jeweils aktuellen ADAC Autokostenberechnung, angesetzt.

GEMA-Gebühren, Künstler-Sozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden dem Auftraggeber netto in Rechnung gestellt, auch wenn sie erst nachträglich erhoben werden.

C) ZAHLUNGSZIELE / SCHECKS & WECHSEL

KDM erstellt für sämtliche Leistungen eine Rechnung. Zahlungen sind  sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf.

KDM behält sich die Erstellung von Teilrechnungen vor. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Bestätigung durch KDM in Textform erfüllungshalber auf Kosten des Kunden akzeptiert.

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Vermögensverschlechterung des Kunden, insbesondere Wechsel- und Scheckproteste führen zur sofortigen Fälligkeit aller Forderungen von KDM gegen den Kunden.

Liefertermine sind seitens KDM in Textform zu bestätigen und nur verbindlich, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Sie verlängern sich bei nicht im Risikobereich von KDM stehenden Ereignissen, die für die Einhaltung der Fristen erheblich sind, um die Dauer des Ereignisses.

KDM hat den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich gegenüber dem Kunden anzuzeigen. Das Übermittlungsrisiko geht im Zeitpunkt des Bereitstellens der Arbeiten / Daten auf eigenem oder fremdem Server auf den Kunden über. Lieferungen erfolgen „ab Werk“.

Die Kosten der Lieferung (Verpackung, Porto, Fracht, Versicherungen o.ä.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Abnahme der Arbeiten von KDM kann nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

Im Verzugsfalle ist KDM eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Annahmeverzug des Kunden oder der Verletzung von Mitwirkungspflichten sowie bei vom Kunden zu vertretenden Leistungshindernissen ist KDM berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.

An Fotos, Entwürfen, Dateien, Reinzeichnungen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen (z.B. Negative, Modelle oder Originalillustrationen) werden lediglich Nutzungsrechte, jedoch kein Eigentum an an den Kunden übertragen.

Die Übermittlung von Dateien (auch im Original) erfolgt lediglich zum Zwecke der Nutzung durch den Kunden. Originale sind nach einer angemessenen Frist unbeschädigt zurückzugeben.

Eine dauerhafte Herausgabe der Arbeiten an den Kunden ist von diesem gesondert zu vergüten. KDM behält sich insoweit vor, Zurückbehaltungsrechte, auch durch die Einbehaltung von Dokumenten und Dateien, geltend zu machen. Es besteht weder eine Herausgabe- noch eine Aufbewahrungspflicht.

Das Eigentum an sonstigen Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von KDM gegen den Kunden bei KDM.

A) KDM

An den Arbeiten von KDM (inkl. ggf. angekaufter Fotodateien) bestehen Urheber- und Nutzungsrechte. Die Urheberrechte verbleiben stets bei den Urhebern. Diese haben KDM umfassende Nutzungsrechte an Ihren Arbeiten erteilt.

KDM räumt daher dem Kunden – Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung (Honorar zzgl. Nutzungsgebühren) – in dem jeweils erforderlichen Umfang die zur Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Mangels anderweitiger Vereinbarung wird stets nur ein einfaches, zeitlich und räumlich auf den kleinstmöglichen Umfang beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Die Arbeiten werden dem Kunden im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG, vorbehaltlich etwaiger Zurückbehaltungsrechte, anvertraut.

Eine weitergehende Übertragung (auch nur in Teilen) von Nutzungsrechten und jedwede Einräumung von Unterlizenzen an Dritte durch den Kunden sowie jede auch nur geringfügige Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung von KDM in Textform.

Dies gilt auch für die Digitalisierung oder Umformatierung von Originalen, Negativen oder Abzügen im Rahmen von Fotodesign-Leistungen. Der Kunde hat KDM vor einer Vervielfältigung stets Korrekturmuster vorzulegen.

B) KUNDE

Der Kunde versichert, zur Verwendung aller an KDM übermittelten Unterlagen, insbesondere Vorlagen im Rahmen von Fotodesign-Leistungen, berechtigt zu sein und hält KDM insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Der Kunde wird KDM – vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung oder eines entgegenstehenden Vertragszwecks – bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare von allen vervielfältigten Arbeiten unentgeltlich überlassen.

KDM darf diese Belegexemplare in allen Medien unter Nennung des Kunden als Auftraggeber zur Eigenwerbung nutzen, sofern nicht ein schriftlich anzuzeigendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden oder der Vertragszweck dem entgegen steht.

Der Urheber hat einen Anspruch auf Namensnennung in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Arbeiten, soweit die Nennung des Namens nicht branchenunüblich ist.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde daher, bei der Nutzung der Arbeiten von KDM entsprechend diesen Vorgaben den Vermerk

„Agentur: KDM – Kontor Digital Media GmbH & Co. KG“
mit einer Verlinkung zu der aktuellen URL der Website von KDM anzubringen. Dies gilt auch im Rahmen von Fotodesign-Leistungen seitens KDM: der Kunde hat hierbei sicher zu stellen, dass der o.g. Vermerk mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und die Bilddaten in Absprache mit KDM mit den aktuellen technischen Schutzmaßnahmen versehen werden.

Die Übermittlung der Arbeiten (Dateien, Designs, Dokumente, Fotos o.ä.) erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Arbeiten unverzüglich auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu prüfen und etwaige offenkundige Mängel binnen 10 Werktagen ab Erhalt schriftlich gegenüber KDM anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige an:

KDM – Kontor Digital Media GmbH & Co. KG
Holstentwiete 15
22763 Hamburg
kontakt@kontordigitalmedia.de

Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von zurückzugebenden Geräten oder Materialien (Fotos) ist KDM berechtigt, Schadenersatz in Höhe von bis zu EUR 1.000,- für jedes Original und EUR 200,- für jedes Duplikat erstattet zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, KDM der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

KDM haftet nur für Schäden aufgrund vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhaltens. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt, ebenso Schäden, die auch auf einer nur leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) gemäß Ziffern 1. und 2. dieser AGB beruhen.

KDM haftet nicht für branchenübliche Abweichungen bzgl. der Beschaffenheit der Arbeiten und auch nicht für nicht und / oder nicht fristgemäß angezeigte Mängel.

Die Haftung für offenkundige und erkennbare, jedoch nicht angezeigte Mängel, entfällt. KDM haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeiten. KDM haftet nicht für eine mangelhafte Leistung der Werbeträger.

Hinsichtlich der Tätigkeit von Subunternehmern ist die Haftung von KDM auf das Auswahlverschulden beschränkt. Der Höhe nach ist die Haftung von KDM begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

Der Kunde haftet für die an KDM übermittelten (personenbezogenen) Daten und hält KDM insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Der Kunde haftet insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit von vom Kunden beauftragten Werbeschaltungen und / oder -mittlungen sowie bei sonstigen vom Kunden beauftragten Leistungen von KDM auf den Gebieten der Kommunikationsberatung, des Kommunikationsdesigns und der Werbung.

Ist der Vertrag als Dauerschuldverhältnis ausgestaltet (z.B. bei Hosting), so kann er von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für beide Parteien insbesondere beim Vorliegen von Umständen, die KDM an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hindern und die nicht im Einflussbereich einer der Parteien liegen.

Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn

  • der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt
  • der Kunde erforderliche Genehmigungen nicht erteilt
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde und / oder eine diesbezügliche Information an die andere Vertragspartei unterblieben ist

Kündigt der Kunde die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund, so sind:

  • im Falle von Design- und Präsentationsleistungen: bei Vorliegen einer Reinzeichnung 100%, ohne Reinzeichnung 80% und bei Vorliegen eines Konzeptes 50% der Auftragssumme zur Zahlung fällig.
  • im Falle von Werbeschaltungen und / oder -mittlungen: zusätzlich zu den von KDM nachzuweisenden Aufwendungen (Kosten der Werbemittelbuchung, Spesen und Kosten) die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung angefallenen Arbeitszeiten anteilig als Pauschale oder, falls eine anteilige pauschale Berechnung nicht möglich ist, auf der Grundlage eines Arbeitszeitnachweises zu erstatten.

Weitergehende Schadenersatz- und / oder Aufwendungsersatzansprüche und / oder Schmerzensgeldforderungen bleiben vorbehalten. Die Kündigung hat in Textform, unter Angabe von Gründen zu erfolgen.

Abweichend von gesetzlichen Regelungen beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Leistungserbringung durch KDM.

Dies gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsregeln würde zu einer kürzeren Verjährung führen.

Sämtliche Informationen, die KDM im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangt, werden streng vertraulich behandelt. An Dritte werden diese Informationen nicht weiter geleitet.

Ausnahmen hierzu gelten für den Fall, dass die Informationen zur Durchführung des Vertrages an Dritte weiter geleitet werden müssen, dass der Kunde die Informationen bereits selbst veröffentlicht hat oder sie auf anderem Wege öffentlich bekannt geworden sind.

(Personenbezogene) Daten werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und weiterer Rechtsvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit KDM als Auftragsdatenverarbeiter für Dritte tätig wird, gilt dies entsprechend. Weitere Informationen sind auf der Website von KDM unter „Datenschutz“ erhältlich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen der Unternehmenssitz von KDM.

KDM ist berechtigt, Rechtsstreitigkeiten auch an dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand des Kunden zu führen.

Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.

Änderungen dieser AGB sowie mündliche Nebenarbeiten bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend).

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.