Neue Geoblocking Verordnung

Neue Geoblocking Verordnung

Was ist Geoblocking überhaupt?

Derzeit ist es üblich, dass europäische Verbraucher mittels Geoblocking daran gehindert werden, in anderen EU-Ländern Waren zu kaufen oder verschiedene digitale Dienste zu nutzen. Oft wird man auf eine länderspezifische Seite weitergeleitet, welche sich nicht nur in der Ländersprache, sondern häufig auch im Preis und den Lieferbedingungen unterscheiden.

Doch damit ist am 03. Dezember endgültig Schluss!

Seit April greift bereits die Portabilitäts-Verordnung, schon bemerkt?

Seit dem 01. April wird es allen europäischen Endverbrauchern ermöglicht ihre digitalen Dienstleistungen auch im europäischen Ausland zu nutzen. In der Vergangenheit konnten Angebote deutscher Video-On-Demand Anbieter nicht im Ausland genutzt werden. Dies ist nach der Portabilitäts-Verantwortung nun im europäischen Ausland möglich.

Weihnachtseinkäufe 2018 EU-weit online erledigen.

Die neue Geoblocking-Verordnung strebt an, den digitalen Binnenmarkt voll auszuschöpfen, in dem möglichst wenige Einschränkungen im Verkehr von Waren und Dienstleistungen bestehen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier„Durch die Geoblocking-Verordnung wächst der Europäische Binnenmarkt auch online weiter zusammen. Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft ist Schluss mit der Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitz beim Online-Kauf: Dann gelten gleiche Konditionen für alle Europäer. Das wird Kunden in Europa neue Möglichkeiten eröffnen.“

Die Geo-Blocking Verordnung wird zukünftig drei Situationen zwischen europäischen Anbietern und Kunden regeln, so dass Konsumenten der EU nicht mehr unterschiedlich behandelt werden dürfen:

  1. Verkauf von Waren innerhalb der EU, bei der die Lieferung durch den Händler nicht vorgeschrieben ist (keine allgemeine Lieferpflicht, das ist bei Selbstabholung bzw. selbst organisierter Lieferung der Fall)
  2. Beim Verkauf von digitalen Dienstleistungen (Hosting-Dienstleistungen)
  3. Beim Vertrieb von Dienstleistungen, deren Leistung an einem bestimmten Ort erbracht werden, wie zum Beispiel Hotelübernachtungen

Wir empfehlen, sich rechtzeitig juristischen Rat einzuholen, was im konkreten Fall zu tun ist.